Was machen Inkasso-Institute? Inkasso-Institute bringen für ihre Kunden offene, unstrittige Forderungen - in der Regel auf Erfolgsbasis - herein. mehr... Warum ein Inkasso-Institut beauftragen? Wegen der Kostengünstigkeit für den Auftraggeber. Der Auftraggeber erspart sich die Kosten einer eigenen Mahnorganisation. Durch die Erfolgskonditionen trifft ihn nur ein geringes Kostenrisiko.
Wichtige Rechtsquellen für die Tätigkeit der österreichischen Inkasso-Institute: Die Gewerbeordnung (GewO), die Inkasso-Verordnung BGBl 141/96, das ABGB, das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Datenschutzgesetz, die Jurisdiktionsnorm (JN), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Zinsenrechts-Änderungsgesetz (ZinsRÄG) BGBl I 118/2002 vom 09.08.2002. Kostenbelastung für die Schuldner? Die Kostenbelastung für die Schuldner richtet sich nach dem notwendigen und zweckmäßigen Aufwand für Eintreibungsmaßnahmen, der als Verzugsschaden gemäß § 1333 ABGB zu ersetzen ist. Klagen: Im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz dürfen österreichische Inkasso-Institute seit Jahrzehnten unbestrittene Forderungen nicht gerichtlich geltend machen. Sie arbeiten daher bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen mit Vertrauensanwälten zusammen. Exekutionen: Im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz dürfen österreichische Inkasso-Institute keine gerichtlichen Vollstreckungen veranlassen. Sie arbeiten daher bei der gerichtlichen Betreibung von Forderungen mit Vertrauensanwälten zusammen.
Full Service: Es ist üblich, dass mit den Auftraggebern Vereinbarungen über die vorgerichtliche, die gerichtliche und die nachgerichtliche Betreibung von Forderungen geschlossen werden, um den Aufwand der Auftraggeber zu minimieren. Evidenz- und Terminhaltung: Es ist üblich, dass für die Betreibung maßgebliche Umstände unter Beachtung des Datenschutzes eruiert und erfasst werden und Zahlungstermine, aber auch andere Termine, mithilfe spezieller EDV-Programme ständig kontrolliert werden. Beschwerden: Beschwerden sind Chefsache und mögen bitte direkt an die Geschäftsleitung gerichtet werden! Interventionen: Interventionen von gesetzlichen Interessensvertretungen, freiwilligen Interessensverbänden, Ombudsmann-Redaktionen und sonstigen befugten Stellen werden ernst genommen und sachlich erledigt. Vergleichsangebote: Vergleichsangebote können nur bearbeitet werden, wenn die maßgeblichen Umstände vollständig und richtig dargestellt und dokumentiert werden. Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, begründete Vergleichsangebote sachlich zu prüfen und Vergleichsverhandlungen zu pflegen. Soziale Notfälle ohne eigenes Verschulden: Bei dokumentierten sozialen Notfällen ohne eigenes Verschulden ist in der Regel über Anraten des Inkasso-Institutes ein weitgehendes Entgegenkommen der Auftraggeber/Gläubiger zu erwarten. Der österreichische "Privatkonkurs"... Der österreichische "Privatkonkurs" trat mit 01.01.1995 in Kraft. mehr...
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